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Das Elterngeld

Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt und ersetzt das bisherige Erziehungsgeld.

Elterngeld gibt es für

  • Erwerbstätige
  • Beamte
  • Selbstständige
  • erwerbslose Elternteile
  • Studierende und Auszubildende
  • Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres bzw. eines neugeborenen Kindes investieren

Elterngeld ist eine Leistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.

Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67% des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67% von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.

Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld, um den Arbeitsanreiz zu erhalten: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich , wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent.

lupe.jpg (1728 Byte) Martina bekommt ein Kind, sie wird allein erziehend sein, da sich der leibliche Vater mit Beginn der Schwangerschaft aus dem Staub gemacht hat. Bis zur Geburt hatte Martina – neben der Lehre - einen Nebenjob, womit sie inklusive der Ausbildungsvergütung auf 500 € im Monat kam. Mit Geburt des Kindes nimmt sie zwar wieder die Ausbildung auf, verzichtet aber auf den Job, um sich mehr dem Kind widmen zu können. Sie erhält jetzt Elterngeld von 490 Euro, das sind fast 100% ihres bisherigen Nettoeinkommens. Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Ohne die Anhebung würde das Elterngeld nur dem Mindestbetrag von 300 Euro entsprechen, so erhält Martina 190 Euro mehr. Zusammen mit Wohn- und Kindergeld erhöht sich das Einkommen der kleinen Familie sogar auf 656 €.

Bei Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.

Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro im Monat.

Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig Studierende, Kleinstverdiener waren oder nicht, also auch für Auszubildende .

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (Mindestbetrag) ist es also anrechnungsfrei