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Arbeitslosengeld 2 ("Hartz 4")

Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II – auch unter dem Begriff „Hartz IV“ bekannt – ist ab dem 01.08.2016 auch für Auszubildende möglich.

Welche Azubis können ALG II nun beantragen?

  • minderjährige Azubis, denen BAB deswegen verweigert wurde, weil ihr Elternort in zumutbarer Entfernung vom Ausbildungsort entfernt ist;
  • alle Azubis, die nicht in einem Wohnheim oder Internat oder bei dem Ausbilder wohnen.

Prinzipiell gilt jedoch: BAB ist vorrangig gegenüber dem ALG II!