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Einleitung
ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Bitte verwechseln Sie nicht den Studien- mit dem Bildungskredit   – das sind zwei vollkommen unabhängige Instrumentarien zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei Studenten!

Der Studienkredit (auch Studiendarlehen genannt) stellt eine weitere Möglichkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Studenten dar, der insbesondere dann interessant wird, wenn BAföG und/  oder Unterhalt nicht ausreichen bzw. aus welchen Gründen auch immer nicht gezahlt werden. Im Gegensatz zu normalen Darlehen wird der Studienkredit monatlich in Raten ausgezahlt.

Vereinzelt werden in Deutschland auch Bildungsfonds angeboten. Solche Fonds sind z.B. in den USA weit verbreitet und werden dort wie normale Wertpapiere gehandelt. Hierzulande geschieht dies nicht; vielmehr stellt ein einzelner oder wenige Geldgeber eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung, aus der dann ein Darlehen gewährt wird. Die Voraussetzungen und Konditionen sind denen der Studienkrediten ähnlich bzw. gleich.

Bevor wir uns einer Übersicht über Anbieter, Konditionen und Einschränkungen widmen, noch ein Hinweis zu den Nachteilen von Studienkrediten.

Mit Aufnahme eines solchen Kredites geht man – wie bei jedem anderen Darlehen auch – eine Art Zukunftsschuld ein, denn durch den Kredit kann eine beachtliche Darlehensschuld entstehen, die Sie später im jungen Berufsleben spürbar belasten kann. Insofern sollte man erst einmal prüfen, ob nicht die anderen in diesem Buch genannten Unterstützungsleistungen beantragt bzw. ausgeschöpft werden können.

Insbesondere sollte man VOR Abschluss eines Studienkrediten prüfen, ob man

  • Kindergeld  
  • BAföG  
  • Stipendien  
  • Unterhalt der Eltern  
  • Studiengebühren-Darlehen  
  • Bildungskredit   oder
  • Studienabschlussdarlehen  

beanspruchen kann. Erst wenn alle diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte man an den Studienkredit denken.

Und hier nun eine Übersicht über die aktuellen Angebote. Unter der Tabelle finden Sie Details zu den verschiedenen Anbietern. Die unten angeführten Angebote gelten bundesweit; lokal gibt es auch noch weitere Anbieter, die sich nur auf einen bestimmten Umkreis oder sogar nur auf eine bestimmte Hochschule begrenzen.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Die Angebote können sich tagesaktuell ändern!

Anbieter

Höchstrate je Monat

Zinssatz

Einschränkungen

CareerConcept Bildungsfonds

Bis zu 1.000 €

Einkommensabhängig

Auswahlverfahren

Deutsche Bank db StudienKredit

In den ersten beiden Semestern 200 €, danach 500 bis 800 €

5,9% eff. während der Rückzahlung 8,9% eff.

Altersbeschränkung bis 30 Jahre, Studienplan inkl. Leistungsnachweisen, Bonität (keine Schufa-Einträge)

Dresdner Bank FlexiStudienkredit

600 €

8,99% Grundstudium

6,99% Hauptstudium

jeweils – 1% bei abgeschlossener Berufsaubildung

Altersbeschränkung bei Ausbildungs-beginn 23 Jahre, bei angeschlossener Berufsausbildung 26 Jahre., max. 1 Studienfachwechsel nach höchstens 2 Semester; Aufbaustudium möglich; keine andere Verschuldung höher als 1.000 € (außer BAföG)

DBK Sudenten bildungsfonds

500 €

5% nominal, fest

Auswahlverfahren frühestens ab dem 3. Semester

KfW Studienkredit

650

5,1%

Nur Erststudium bis 10. Fachsemester, Leistungsnachweis spätestens nach dem 6. Semester

Sparkasse Bildungskredit

Bei längerer Förderung 500 €, bei kurzer Förderung höher

Je nach Sparkasse, durchschnittlich 6%

Bonität (keinen Schufa-Eintrag); nicht in allen Sparkassen erhältlich

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CareerConcept Bildungsfonds

CareerConcpet vergibt selbst keine Kredite, sondern vermittelt lediglich Darlehen bzw. führt eine Vorauswahl der Antragsteller aus.

Voraussetzungen

Es gibt zwei verschiedene Kreditmöglichkeit, die sich voneinander in den Voraussetzungen und Konditionen unterscheiden, nämliche spezielle und allgemeine Bildungsfonds.

Auf die speziellen Bildungsfonds gehen wir hier nicht näher ein. Allerdings sollten sich Auszubildende, die an den folgenden Hochschulen eingeschrieben sind, über die speziellen Fonds hier informieren:

  • TU München
  • HHL Leipzig
  • HfB Frankfurt am Main
  • Macromedia Akademie München
  • GISMA Hannover

Für alle anderen Hochschulen gibt es den so genannten „Allgemeinen Bildungsfond“.

Die Förderung in diesem Fonds unterliegt einem Auswahlverfahren, in dem akademische, fachliche und persönliche Faktoren berücksichtigt werden. Die Förderung selbst wird unabhängig vom Studienfortschritt vergeben. Es können sich somit sowohl Studienanfänger als auch bereits eingeschriebene Studenten um die Förderung bewerben. Förderfähig sind prinzipiell alle

· Diplom-,

· Bachelor-

· Master – (auch MBA) oder

· Promotionsstudiengänge.

Dabei ist es egal, ob diese Studiengänge im In- oder Ausland absolviert werden.

Förderungsart/  Rückzahlung

Die maximale Finanzierung beläuft sich auf 1.000 € im Monat, insgesamt aber maximal

30.000 € während der gesamten Studiendauer. Darüber hinaus können Einmalzahlungen für außerordentliche Aufwendungen z.B. für ein Auslandspraktikum bis zu maximal 5.000 € und 100% der Studiengebühren beantragt werden.

Die Leistungen werden maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semesters gewährt. Eine Verlängerung der Unterstützung ist allerdings auf Antrag möglich.

Bei der Rückzahlung wird zwischen zwei Arten des zu vereinbarenden Bildungsfonds unterschieden – dem verdienstunabhängigen und den verdienstabhängigen Fonds. Bei dem verdienstabhängigen Fonds wird zeitlich befristet ein bestimmter Prozentsatz (in der Regel 4 bis 10%) vom Einkommen zurückgezahlt. Das hat den Vorteil, dass jemand, der wenig verdient, auch nur wenig zurückzahlen muss, seine Belastung also überschaubar wird. Bei dem verdienstunabhängigen Fonds dagegen wird eine fest vereinbarte Rate zurückgezahlt. Hier ist also die Belastung bei einem niedrigen Einkommen ungleich höher, allerdings wird dadurch die Laufzeit der Rückzahlungen u.U. gemindert. Vor Vertragsabschluß werden von CareerConcept entsprechende Rückzahlungsberechnungen vorgelegt.

Die Rückzahlung selbst beginnt in der Regel mit dem ersten Verdienst nach Ende des Studiums.

Antrag

Die Bewerbungsformulare findet man im Internet hier .

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Deutsche Bank db StudienKredit

Voraussetzungen

Der db Studien Kredit wird

  • unabhängig vom Studiengang gewährt
  • für Studiengänge an allen staatlich anerkannten Hoch- und Fachhochschulen in Deutschland angeboten
  • auch für ausländische Staatsbürger angeboten, wenn sie mindestens zwei Jahre vor Studienbeginn in Deutschland einen Wohnsitz hatten und über eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassungserlaubnis verfügen
  • bis zu einem Alter von 30 Jahren gewährt

Weitere Voraussetzungen sind

  • die Bonität (Schufa-Anfrage)
  • ein Studienplan und
  • die Regelstudienzeit darf nicht um mehr als 3 Semester überschritten werden.

Förderungsart/ Rückzahlung

Die ersten beiden Semester werden mit maximal 200 € gefördert, die höheren Semester mit maximal 800 €. Bei langer Laufzeit werden maximal 500 € vereinbart. Für den Auszubildenden vorteilhaft ist die Höchstbegrenzung: bis zum Ende des Studiums dürfen mit Zinsen UND anderen eventuell vorhandenen Krediten nicht mehr als 30.000 € Schulden aufgelaufen sein. Damit wird eine Überschuldung (fast) ausgeschlossen.

Die Rückzahlung des Kredites beginnt frühestens 3, maximal aber 12 Monate nach dem Berufsstart. Die Ratenhöhe wird in einem Tilgungsplan flexibel festgelegt, da die Rückzahlungsfrist maximal 12 Jahre beträgt, wobei sich dieser Tilgungsplan auch nachträglich ändern lässt und der Kredit auch vorzeitig zurückgezahlt werden kann.

Antrag

Den Antrag kann man bequem online hier herunterladen; unter dieser Adresse sind auch Downloads für den Studienplan und weitere erforderliche Bescheinungen enthalten.

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Dresdner Bank FlexiStudienkredit

Voraussetzungen

Dieser Kredit kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • Erststudium an einer deutschen Universität oder Fachhochschule (maximal 2 Semester dürfen vorher in einem anderen Studienfach absolviert worden sein)
  • Aufbaustudiengang (auch hier: kein oder nur höchstens ein schneller Studienwechsel vorher)
  • Alter bei Studienbeginn max. 23 Jahre, bei abgeschlossener Berufsausbildung oder vorheriger Tätigkeit in Studienrichtung max. 26 Jahre
  • Wohnsitz seit mindestens 3 Jahren vor Kreditbeantragung in Deutschland

Weitere Voraussetzung ist die Einrichtung eines so genannten „Jugendkontos“ bei der Dresdner Bank, das jedoch kostenlos ist.

Einmal im Jahr findet ein Beratungsgespräch statt; die Teilnahme daran ist zwingend.

Förderungsart/ Rückzahlung

Der Verfügungsrahmen beträgt je Semester zwischen 1.200 und 3.600 €, also maximal 600 € je Monat. Im Hauptstudium kann sich dieser maximale Betrag sogar auf 1.500 € je Monat erhöhen.

Die Rückzahlung beginnt 12 Monate nach Ende der vereinbarten Studienzeit und die Laufzeit der Rückzahlung beträgt 5 bis 15 Jahre.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Achtung: verlängert sich das Studium über die vereinbarte Studienzeit hinaus, muss nach derzeitigen Informationen dennoch mit der Rückzahlung begonnen werden!

Sonderkonditionen bei der Zinshöhe gibt es bei abgeschlossener Berufsausbildung bzw. bei sehr guten Leistungen (abhängig von der Examensnote)

Antrag

Für diesen Kredit kann man hier einen (telefonischen) Beratungstermin vereinbaren, bei dem dann alle weiteren Schritte abgesprochen werden.

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DBK Sudentenbildungsfonds

Voraussetzungen

Bei diesem Fonds findet frühestens nach dem 3. Semester ein Auswahlverfahren statt (bei Bachelor-Studiengänge bereits nach dem 2. Semester). In die Auswahl kommen dabei Auszubildende, die eine Mindestnote von

  • 3,0 im Vordiplom/  in der Zwischenprüfung von naturwissenschaftlichen Studiengängen, Jura, Medizin, Veterinärmedizin und Pharmazie oder
  • 2,5 im Durchschnitt nach dem 2. Fachsemester der Bachelor-Studiengänge oder
  • 2,5 im Vordiplom/  der Zwischenprüfung aller sonstigen Studiengänge

vorweisen kann.

Förderungsart/ Rückzahlung

Bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester werden maximal 500 € je Monat ausgezahlt. Zusätzlich ist auch eine Sonder- und Einmalzahlung bis maximal 5.000 € bei hohen Kosten wie z.B. bei einem Auslandsstudium möglich.

Die Rückzahlung erfolgt 12 Monate nach Ende der Auszahlungsphase.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Achtung: verlängert sich das Studium über die vereinbarte Auszahlungsphase hinaus, muss nach derzeitigen Informationen dennoch mit der Rückzahlung begonnen werden!

Für die Rückzahlung werden feste Raten vereinbart (Mindestrate: 250 €; bei geringerer Auszahlungsrate als 250 € monatlich erfolgt die Rückzahlung in Höhe dieser Rate) und der Kredit kann ohne weitere Kosten auch vorträglich getilgt werden.

Die Mindestrate von 250 € wirkt sich bei diesem Kreditangebot negativ aus; alle anderen Kreditangebote sind in diesem Punkt wesentlich günstiger. Durch das Auswahlverfahren kann das Risiko für den Geldgeber gesenkt werden, wodurch sich die recht niedrigen Zinsen erklären.

Antrag

Der Antrag kann hier online abgerufen werden. Zusätzlich zum Antrag benötigt der Bewerber

  • ein kurzes Empfehlungsschreiben eines Professors
  • eine Motivationsbeschreibung des Studierenden (Begründung des Förderungswunsches) und
  • einen Lebenslauf mit Lichtbild

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KfW Studienkredit

Voraussetzungen

Einen Studienkredit können Auszubildende beantragen, die

  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren
  • für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen.

Auch Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind antragsberechtigt, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten. Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern sowie von Unionsbürgern können ebenfalls den Studienkredit in Anspruch nehmen, wenn sie sich zusammen mit dem Bundes- oder Unionsbürger im Bundesgebiet aufhalten.

Nicht gefördert werden

  • Teilzeitstudiengänge ( Ausnahme: Der Auszubildende studiert jetzt Vollzeit und wechselt später in ein Teilzeitstudium)
  • berufsbegleitende Studiengänge
  • Laufbahnprüfungen
  • Aufbau-, Promotions-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengänge ( Ausnahme: ein sich direkt an einen Bachelor-Abschluss anschließendes konsekutives Masterstudium)
  • Studierende, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Träger der Hochschule stehen ( Ausnahme: studentische/ wissenschaftliche Hilfskräfte).

Abgelehnt werden Anträge von Auszubildenden,

  • die bereits die eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO abgegeben haben
  • gegen die eine Haftanordnung zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen wurde oder
  • über deren Vermögen ein Privatinsolvenzverfahren anhängig ist

Förderungsart/ Rückzahlung

Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 € erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester. Maximal vier zusätzliche Fachsemester können gefördert werden, wenn ein begründeter Antrag für die Verlängerung vorliegt. Die gesamte Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltbar und liegt bei maximal 33 Jahren und 6 Monaten.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Der KfW-Studienkredit kann mit dem BAföG oder Bildungskredit kombiniert werden.

Antrag

Das Antragsformular findet man im Online-Kreditportal der KfW-Förderbank hier und kann dort direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Auf Basis des Antrages wird online ein Vertragsangebot erstellt. Mit dem ausgedruckten Antrag und Vertragsangebot gehet man dann zu einem KfW-Vertriebspartner (Kreditinstitut oder Studentenwerk).

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Sparkasse Bildungskredit

Sparkasse ist nicht gleich Sparkasse. Die Sparkassen arbeiten voneinander autonom, was dazu führt, dass einige Sparkassen keine und andere wiederum durchaus Studienkredite anbieten. Wieder andere Sparkassen treten nur als Vermittler zum Studienkredit der KfW auf.

Daher gehen wir von den Rahmenbedingungen eines Vorschlages des Dachverbandes der Sparkassen sowie uns bekannten lokalen Konditionen aus; konkrete Bedingungen sollte man vor Ort erfragen.

Voraussetzungen

Den Kredit können Auszubildende mit folgenden Voraussetzungen beantragen

  • Vorlage der Studienbescheinigung
  • Positive Schufa-Auskunft
  • Höchstalter bei Studienbeginn 30 Jahre (Berlin: 28 Jahre)
  • Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und mindestens dreijähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vor Kreditvergabe, sofern der Student nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

Förderungsart/ Rückzahlung

Die maximale Förderungshöhe beträgt allgemein 25.000 € bei 9 Semestern, also max. 492 € je Monat. Bei der Berliner Bank ist die Förderungshöhe auf 300 € je Monat und bei der Hamburger Sparkasse auf 450 € monatlich (bei einer maximalen Förderungshöhe von 32 400 €) begrenzt. Die Sparkasse Herford bietet eine maximale Förderung von 555 € (bei einer maximalen Förderungshöhe von 25.000 €) und die Sparkasse Lübeck max. 800 € je Monat an.

Generell wird der Studienkredit nur maximal 6 Jahre ausgezahlt.

Die Rückzahlung beginnt spätestens 2 Jahre nach Erhalt der letzten Rate (Ausnahme Herford: hier beginnt die Rückzahlung bereits 1 Jahr danach). Die Ratenhöhe richtet sich nach der Rückzahlungszeit, letztere ist auf maximal 10 Jahre (Herford: 9 Jahre) begrenzt. Jährlich ist eine einmalige Änderung des Tilgunsgplanes möglich, die außerplanmäßige Tilgung ist ohne weiteres möglich.

Antrag

Anträge und weitere Informationen sollte man sich bei der Sparkasse vor Ort einholen.