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Einleitung
ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Bitte verwechseln Sie nicht den Bildungs- mit dem Studienkredit   – das sind zwei vollkommen unabhängige Instrumentarien zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei Studenten!

Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Im Folgenden wird nur der Bildungskredit für Studenten, nicht jedoch der für Schüler behandelt.

Dieser Bildungskredit richtet sich ausschließlich an Auszubildende, die

  • kein BAföG erhalten oder
  • besondere Ausgaben haben, die durch das BAföG nicht gedeckt werden können.

Solche besonderen Ausgaben können z.B. Studiengebühren, Fachbuchkosten oder auch Exkursionen sein.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Bei dem Bildungskredit spielt das eigene Einkommen und Vermögen keine Rolle. Das gilt auch für das Vermögen und Einkommen von Eltern und Ehepartnern.

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Förderung

Durch den Bildungskredit erhält ein Auszubildender maximal 300,- € je Monat. Der Kredit wird bis zu 24 Monate lang gewährt und ist dann später mit (vergünstigten) Zinsen zurückzuzahlen. Allerdings sind die Höhe und die Dauer des Bildungskredites nach unten hin variabel: man kann also auch geringere monatliche Beträge und eine kürzere Laufzeit (mindestens 3 Monate) vereinbaren.

Wurde eine niedrigere Kredithöhe als die 300,- € vereinbart, kann man später einmalig den Rest der Gesamtkreditsumme (24 Monate x 300 € = 7.200 €) mit einem neuen Antrag in Anspruch nehmen. Dies ist jedoch nur einmal möglich - weitere Zerstückelungen sind nicht zulässig!

Beim Bildungskredit ist auch ein Abschlag möglich. Dieser Abschlag wird gewährt, wenn der Auszubildende glaubhaft machen kann, dass er einen außergewöhnlichen Aufwand im Zusammenhang mit dem Studium hat und für diesen Aufwand einen einmaligen hohen Betrag benötigt. Der Abschlag umfasst 6 Monatsraten, es werden also maximal 1.800 € auf einen Schlag ausgezahlt.

Der Bildungskredit kann auch für ein Auslandsstudium gewährt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Studium in einem EU- oder Nicht-EU-Land stattfindet. Auf jeden Fall muss allerdings die Ausbildungsstätte einer deutschen Hochschule gleichwertig sein.


Voraussetzungen

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Auszubildende im Grundstudium haben KEINEN Anspruch auf den Bildungskredit!

Um einen Bildungskredit beantragen zu können, muss der Auszubildende

  • an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein
  • die Zwischenprüfung/ das Vordiplom erfolgreich bestanden haben oder
  • eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und der Auszubildende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hat oder
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreibt und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügt oder
  • ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1-3 HRG betreibt

Der Bildungskredit wird im Normalfall nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt. Darüber hinaus ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn die Hochschule bestätigt, dass der Auszubildende innerhalb der Förderungszeit (bis zu 24 Monate) den Abschluss machen kann.

Grundsätzlich darf der Auszubildende nicht älter als 36 Jahre sein, danach wird kein Bildungskredit mehr gewährt.


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Rückzahlung

Die Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Monatsauzahlung. Hat also ein Auszubildender im September 2006 die erste Rate bekommen, beginnt seine Rückzahlungsfrist im September 2010. Die Rückzahlungsrate beträgt monatlich 120,- €, die Raten werden jeweils vierteljährlich zum Quartalsende eingezogen.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Der Bildungskredit kann ohne weitere Gebühren jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden.

Der Bildungskredit ist verzinst, wobei sich die Zinsen im Gegensatz zu normalen Krediten in einem sehr moderaten Bereich bewegen, derzeit ist der Zinssatz auf 4,03% festgelegt, wobei diese Zinssätze zweimal im Jahr (im April und im Oktober) angepasst werden.

Kann (oder will…) jemand seinen Kredit nicht zurückzahlen, wird eine so genannte „Bundesgarantie“ in Anspruch genommen, da der Bund für diesen Kredit einsteht. Der Bund wird dann mit den normalen Mitteln – Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher, Kontopfändung - das Geld vom säumigen Gläubiger einfordern.

Daher empfiehlt es sich, einen entsprechenden Stundungsantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu stellen!


Antrag

Beantragt werden kann der Bildungskredit nur beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln. Die Antragsformulare sind im Internet hier abzurufen.

Unter der Telefonnummer 01 88 83 58 44 92 kann werktags zwischen 08:00 und 16:30 Uhr eine Hotline des Bundesverwaltungsamtes angerufen werden.