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Einleitung

Bei den Studienabschlusshilfen muss zwischen kommerziellen Anbietern von entsprechenden Darlehen und der Abschlusshilfe nach dem BAföG unterschieden werden.

Die BAföG-Hilfe

Studierende an Hochschulen, die sich in einem in sich selbständigen Studiengang (nicht dagegen z. B. in einer Ergänzungsausbildung) befinden, können nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer für maximal zwölf Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten, wenn sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen werden und die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abgeschlossen werden kann. Die Hilfe zum Studienabschluss wird in Form eines Bankdarlehen gewährt.

Dieses Bankdarlehen richtet sich nach den Bestimmungen des Bildungskredites   und wird genau wie dieser beantragt.

 


Sonstige Hilfen

Analog zu den Studienkrediten   werden vor allem von Studentenwerken auch Hilfen zum Studienabschluss angeboten. Die Bedingungen variieren dabei stark und können grundverschieden sein. Auch ist oft die Benennung eines Bürgen   notwendig.

Im Folgenden gehen wir auf einige große Anbieter dieser Hilfen nach dem Bundesland, in dem sie aktiv sind, ein.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Lokal gibt es durchaus weitere Anbieter – man sollte also unbedingt bei seinem Studentenwerk oder bei der Studierendenvertretung nachfragen, da das lokale Angebot durchaus günstiger sein kann.
Bayern Berlin
Hamburg Hessen
NRW

 


Angebot

Studienabschluss- und Masterfinanzierung

Voraussetzungen

Ein Darlehen können Studierende der

  • Freien Universität Berlin
  • Technischen Universität Berlin
  • Beuth Hochschule Berlin
  • Universität der Künste Berlin
  • Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin
  • Evangelischen Hochschule Berlin
  • Charité Universitätsmedizin Berlin

erhalten, die sich in den letzten 4 Semestern ihres Studiums (Examens­semester) befinden.

Auch Doktoranden dieser Hochschulen können ein Studienabschlussdarlehen beantragen.

Zur Bescheinigung des baldigen Abschlusses müssen zwei Gutachten von mindestens einem Professor und einem prüfungsberechtigten Dozenten eingereicht werden.

Der Antragsteller muss sich in den letzten 24 Monaten des Studiums, im Pflichtpraktikum, im PJ oder im Masterstudium befinden.

Ratenhöhe und Dauer

Es werden monatlich bis zu 750 € für maximal 2 Jahre (davon höchstens 1 Jahr während dem Bachelorstudium) gezahlt. Zusätzlich kann eine einmalige Sonderzahlung von bis zu 1.500 € vereinbart werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt maximal 12.000 €.

Rückzahlung

Die Rückzahlung beginnt sechs Monate nach Auszahlung der letzten Darlehensrate mit  75 € im Monat bei einem Darlehensbetrag bis 4.000 € oder mit 100 € bei einem Darlehensbetrag über 4.000 €. Der Betrag erhöht sich alle zwölf Monate um 25 €.

Das Darlehen wird während der ersten zwei Jahre mit 2 % nom., die folgenden vier Jahre mit 4 % nom. und ab dem siebten Jahr mit 6 % nom. verzinst (Stand: 11.07.2010).

Antrag

Für den Antrag werden benötigt:

  • Ein vollständig und korrekt ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild. Das Antragsformular und die weiteren Formulare (Bürgschaften und Gutachten) sind in der Studentischen Darlehnskasse e.V. erhältlich. Die Adresse lautet Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin
  • Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bei einer Darlehenssumme bis zu 6.000 €, ab 6.001 € zwei selbstschuldnerische Bürgschaften.

 


Bayern : Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V.

Voraussetzungen

Darlehen werden im Rahmen der verfügbaren Mittel nur Studierenden von Hochschulen und sonstigen Institutionen, für welche die Studentenwerke zuständig sind, gewährt. Dies ist jedoch in der Regel nur für die vier letzten Semester des ersten Studiums nach abgelegtem Vordiplom bzw. abgelegter Zwischenprüfung oder Vorprüfung bzw. gleichwertigem Stand im Studiengang möglich.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung soll die für das jeweilige Studienfach geltende Förderungshöchstdauer nach dem BAföG um höchstens zwei Semester überschritten sein. Studienabschlussdarlehen werden nur gewährt, wenn nach dem Ausbildungsstand der erfolgreiche Studienabschluss innerhalb der um vier Semester erhöhten Förderungshöchstdauer nach dem BAföG erwartet werden kann. Anträge auf Ausnahmen in Härtefällen sind besonders zu begründen. Abschlussdarlehen können auch Studierenden gewährt werden,

  • die an einer ausländischen Hochschule studieren, wenn sie in den letzten vier Semestern vor der Antragstellung an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert waren
  • die promovieren (zwei Semester),
  • die ein Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und/ oder ein Zweitstudium durchführen

Außerdem können Darlehen, in der Regel als Einmalbetrag, für Studienmittel gewährt werden. Dabei ist die Gewährung eines Darlehens nicht auf die vier letzten Semester des Studiums beschränkt.

Darlehen werden nur für Studienaufwendungen gewährt. Wenn dem Darlehensnehmer das Darlehen zum Studienabschluss bewilligt wurde und er nicht innerhalb von zweieinhalb Jahren (5 Semester) den erfolgreichen Studienabschluss nachweist, kann das Darlehen vorzeitig zum Quartalsende mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Förderungsart/ Rückzahlung

Die Gesamthöhe der einem Studierenden gewährten Darlehen soll den 24-fachen monatlichen Regelbedarfssatz für Studierende, die nicht im Elternhaus leben, nach §13 BAföG nicht übersteigen. Ausnahmen sind insbesondere bei einer an die Studienabschlussförderung durch die Darlehenskasse anschließenden Promotionsförderung möglich. Der monatliche Darlehensbetrag soll den monatlichen Regelbedarfssatz nach §13 Abs. 1 und 2 BAföG höchstens um 20 Prozent übersteigen.

Antrag

Zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft   für den gesamten Darlehensbetrag zu erbringen. Der Bürge darf das 60. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Anträge für diese Abschlusshilfe sind an den bayerischen Universitäten bzw. bei den Studentenwerken erhältlich.

Die Adresse lautet Darlehenskasse der Bayerische Studentenwerke e.V. , Leopoldstraße 15, Zi. 104, 80802 München.

 


Hamburg : Darlehenskasse des Studierendenwerks

Die Darlehenskasse des Studierendenwerks dient zum einen der Studienabschlussfinanzierung. Darüber hinaus hilft sie, die Zeit bis zur regulären BAföG-Zahlung zu überbrücken. Im geringen Umfang können auch Einzel- oder Examensdarlehen vergeben werden. Diese Darlehen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch.

Beratung und Antragsunterlagen erhält man im Beratungszentrum für BAföG und Soziales , Grindelallee 9, 20146 Hamburg-Eimsbüttel (Rotherbaum), Tel. 040 / 41 902-155. Öffnungszeiten sind Mo und Mi 9-15 Uhr, Di und Do 9-17 Uhr, Fr 9-13 Uhr.

Weitere Details zu dieser Abschlusshilfe sind uns leider nicht verfügbar.

 


Hessen : Studentische Darlehenskasse

Voraussetzungen

Langfristige Darlehen werden aus dem Fonds der Studentischen Darlehenskasse Hessen in begrenztem Umfang gewährt. Zurzeit können deutsche Studierende während des Examens und vor allem für examensbedingte Mehrkosten solche Darlehen erhalten. Die Vergabe erfolgt durch das Studentenwerk.

Die Ausgabe der Hilfe erfolgt ausschließlich für Studierende deutscher Staatsbürgerschaft der staatlichen Hochschulen in Hessen.

Förderungsart/ Rückzahlung

Die Höhe des Darlehens beträgt zurzeit 2.301 €.

Die Hilfe ist derzeit zinslos, es werden allerdings 8% Verwaltungsgebühr verlangt.

Die Rückzahlung findet in fünf gleichen Jahresraten statt. Die erste Rate ist drei Jahre nach dem Stichtag fällig, jedoch nicht früher als ein Jahr nach dem Examen

Antrag

Das Darlehen wird nur gegen Bürgschaft   genehmigt.

Beantragen kann man die Hilfe bei dem lokalen Studentenwerk.

 


NRW : Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V.

Voraussetzungen

Um diese Studienabschlusshilfe zu erhalten, muss der Antragsteller

  • an einer staatlichen Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sein,
  • bei der Sicherung des Lebensunterhaltes auf Finanzhilfe angewiesen sein,
  • einen Bürgen   stellen und
  • die Studienabschlussphase erreicht haben.

Das Darlehen kann auch schon beantragt werden, wenn dem Langzeitstudierenden noch 1 oder 2 Semester bis zur Examensanmeldung fehlen. In diesem Fall ist der Nachweis über die Zahlung von Langzeitgebühren obligatorisch und auch der Studienabschluss muss absehbar sein.

Förderungsart/ Rückzahlung

Das Darlehen umfasst maximal 6.200 € je Auszubildenden. Sofern Langzeitstudierende die Studienabschlusshilfe schon vor der Prüfungsphase in Anspruch nehmen, kann die Gesamthöhe beider Darlehen die Darlehensgrenze von 6 200 € überschreiten.

Antrag

Die erforderlichen Antragsformulare erhält man im örtlichen Studentenwerk.

Dem Antrag sind eine Immatrikulationsbescheinigung und ein schriftlicher Einkommensnachweis beizufügen.

Im Normalfall liegen zwischen dem erstem Kontakt und der ersten Auszahlung etwa drei Wochen. Der Zeitpunkt der Darlehensauszahlung hängt entscheidend davon ab, dass die vollständigen Antragsunterlagen zügig vorgelegt werden.