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Einleitung
Prinzipiell können alle Schüler, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Schüler-BaföG haben, auch ALG II erhalten - egal, ob sie noch bei den Eltern oder in einem eigenen Haushalt leben.
Dieser Anspruch besteht auch, wenn das Schüler-BaföG nur wegen zu hohem Einkommen oder Vermögen abgelehnt wurde.