Startseite | Impressum | Kontakt | Sozialhotline | Forum  
Benutzerdefinierte Suche
Sie befinden sich hier: Startseite > Schüler > ALG II > ALG II >
Einleitung

Prinzipiell können alle Schüler, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Schüler-BaföG haben, auch ALG II erhalten - egal, ob sie noch bei den Eltern oder in einem eigenen Haushalt leben.

Dieser Anspruch besteht auch, wenn das Schüler-BaföG nur wegen zu hohem Einkommen oder Vermögen abgelehnt wurde.