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Rentenvorsorge

Zugegeben – es mutet irgendwie komisch an, in einem Werk für Azubis etwas von Rente zu schreiben – bis man 65 Jahre alt wird, ist es ja noch ein weiter Weg…

Allerdings beginnt mit der Ausbildungszeit auch die Verpflichtung, in die Rentenversicherung einzuzahlen. In diese Rentenversicherung zahlt allerdings nicht nur der Auszubildende etwas ein, sondern auch der Ausbildungsbetrieb. Der Anteil des Auszubildenden wird dabei automatisch vom Brutto-Lohn abgezogen, man hat also keine Möglichkeit, sich diese Zahlung zu „ersparen“.

Neben der gesetzlichen Rente gibt es in manchen Unternehmen noch die betriebliche Altersversorgung. Entweder zahlen Arbeitgeber für ihre Angestellten in eine Versicherung ein oder die Angestellten lassen einen Teil ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung fließen. Für diesen Teil müssen sie keine Steuern bezahlen. Die Betriebsrente wird später zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Man sollte am besten in seinem Ausbildungsbetrieb nachfragen, ob dort eine solche Betriebsrente besteht. Irgendwann einmal ist das bares Geld!

Die private Vorsorge ist das dritte Standbein des Rentensystems. Diese "Riester-Renten" können auch Auszubildende bei Banken und Versicherungen abschließen. Sie werden vom Staat gefördert, das heißt finanziell unterstützt. Fragen zum Thema Rente beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter 01805 - 67 67 10 von Montag bis Donnerstag, 8 bis 20 Uhr