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Zuständige Ämter

Die entsprechenden Antragsformulare bekommen Sie wie folgt

BAB Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Adressen und Öffnungszeiten der Agenturen können Sie hier abrufen.
Kindergeld Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Die Adressen und Öffnungszeiten der Agenturen können Sie hier abrufen.
Kinderzuschlag Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Die Adressen und Öffnungszeiten der Agenturen können Sie hier abrufen.
Mehrbedarfe Zuständig ist das für ALG 2 zuständige Amt vor Ort. Die Adressen und Öffnungszeiten der Ämter können Sie hier abrufen.
Mietbeihilfe Zuständig ist das für ALG 2 zuständige Amt vor Ort. Die Adressen und Öffnungszeiten der Ämter können Sie hier abrufen.
Wohngeld Die Adressen der Wohngeldämter sind hier   abrufbar.