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Arbeitslosengeld 2 ("Hartz 4")
Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II – auch unter dem Begriff „Hartz IV“ bekannt – ist ab dem 01.08.2016 auch für Auszubildende möglich.
Welche Azubis können ALG II nun beantragen?
- minderjährige Azubis, denen BAB deswegen verweigert wurde, weil ihr Elternort in zumutbarer Entfernung vom Ausbildungsort entfernt ist;
- alle Azubis, die nicht in einem Wohnheim oder Internat oder bei dem Ausbilder wohnen.
Prinzipiell gilt jedoch: BAB ist vorrangig gegenüber dem ALG II!