Um festzustellen, ob Sie auf einen Anspruch auf eine Leistung haben, stellen wir im folgenden einige Fragen. Die Antworten auf diese Fragen werden nirgendwo gespeichert und es werden auch keinerlei Daten abgefragt, die irgendeinen Rückschluß auf Ihre Identität zulassen.
In der Abfrage sind nur Standardfälle berücksichtigt. Sie können gerne kostenlos unsere Berater kontaktieren , um Ihre Situation individuell zu besprechen.
Für diese Anspruchsermittlung übernehmen wir keine Gewähr. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.
Los geht es:
Welche Ausbildung absolvieren Sie?
Ich besuche auf eine Schule, eine Fachschule, eine Berufsfachschule oder eine Abendschule |
Ich besuche eine höhere Fachschule oder eine Akademie |
Ich besuche eine Hochschule |
Ich bin Azubi |
Ich bin Teilnehmer einer Berufsvorbereitenden Maßnahme (nach § 51 SGB III) |
Ich bin ein behinderter Auszubildender |