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Einleitung
Der Unterhalt wird stets nach der Höhe des Einkommens der Eltern gezahlt. Haben die Eltern kein entsprechendes Einkommen, wird der Unterhalt anteilig bezahlt.
Wie bei minderjährigen Kindern umfasst auch der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes den gesamten Lebensbedarf (Kosten für Wohnung, Verpflegung, Kleidung, Taschengeld, Ausbildung etc.). Dabei wird der Unterhalt nach der
Düsseldorfer Tabelle berechnet. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei einem Elternteil leben, berechnet er sich nach der vierten Altersgruppe. Für Auszubildende, die nicht bei einem Elternteil wohnen, beträgt er in der Regel 640,00 €.