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Einleitung

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung sind die Stipendien. Während die Stipendienkultur z.B. in den USA weit verbreitet ist, ist sie in Deutschland noch relativ wenig genutzt, auch weil Informationen dazu oft fehlen.

Es gibt verschiedene Stipendienanbieter, bei denen man sich bewerben kann. Es gibt aber auch Stipendien, bei denen man sich nicht selbst bewerben kann.

Die Förderung durch Stipendien bewegt sich meist in Höhe des BAföG-Satzes mit dem Unterscheid dazu, dass hier nichts zurückgezahlt werden muss.

Lokal kann es weitere Stipendien geben, die sich nur in einem bestimmten Gebiet oder nur an einer Hochschule engagieren. Man sollte sich also an seiner Hochschule nach solchen lokalen Stipendien erkundigen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet hier eine Suchmaschine für Stiftungen an.

Man kann Stipendien grob nach folgenden Zwecken und Trägern unterscheiden:


Auslandsstipendien

DAAD

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst bietet eine ganze Reihe von Auslandsstipendien an. Auf der Internetseite kann man sich je nach Fachrichtung, Zielland und dem Studienstatus nach den aktuellen Stipendien und die Voraussetzungen informieren.

Der DAAD bietet auch eine umfangreiche Linkliste zu anderen Auslandsstipendien an.

Stipendiendatenbank

Linkliste

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Konfessionelle Stiftungen

Evangelisch: Evangelisches Studienwerk e.V. Katholisch: Cusanuswerk

Die Förderung durch konfessionelle Stiftungen ist an den jeweiligen Glauben gebunden.

Evangelisch : Evangelisches Studienwerk e.V.

Das Evangelische Studienwerk Villigst vergibt Stipendien an Studierende aller Fächer an Fachhochschulen und Hochschulen.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind

  • überdurchschnittliche Leistungen in Schule und ggf. Studium
  • nachweisliches gesellschaftliches Engagement (z.B. Kirche, Politik, Soziales, Umwelt)
  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.)
  • Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Hochschul-Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 5. Fachsemester nicht überschritten haben.
  • Fachhochschul-Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 4. Fachsemester nicht überschritten haben.
  • Für Studierende im Doppelstudium gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studienfachs.

Weitere Infos

Katholisch : Cusanuswerk

Die finanzielle Förderung in der Grundförderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und Büchergeld. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Um den Förderungsbedarf zu decken, werden - ebenso wie bei der Förderung durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich derzeit auf 525 €. Das Büchergeld beträgt einheitlich 80 € monatlich.

Darüber hinaus ermuntert das Cusanuswerk seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, während der Förderzeit ihr Studium im Inland durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.

Weitere Infos

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Parteinahe Stiftungen

Bündnis90/ DIE GRÜNEN: Heinrich-Böll-Stiftung CDU: Konrad-Adenauer-Stiftung
CSU: Hans-Seidel-Stiftung FDP: Friedrich-Naumann-Stiftung
PDS: Rosa-Luxemburg-Stiftung SPD: Friedrich-Ebert-Stiftung

Bündnis90 / DIE GRÜNEN: Heinrich-Böll-Stiftung

Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen und Nationalitäten, in Universitäten und Fach-/  Hochschulen in allen Bundesländern. Sie erwartetet von ihren Stipendiaten hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftspolitisches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie.

Für deutsche Bewerber bzw. Bildungsinländer gilt: Bewerber um ein Erststudium mit Bachelor-, Diplom- oder Magisterabschluss oder Staatsexamen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das erste Semester absolviert haben und sich mind. vier Semester vor Studienabschluss im Rahmen der Regelstudienzeit befinden.

Für ausländische Bewerber , die ein Studium in Deutschland aufnehmen wollen, gilt: Bewerber müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Förderschwerpunkt ist die Förderung   von Graduierten in einem Masterstudium. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt; ein Nachweis darüber wird erbeten.

Sowohl für deutsche als auch ausländische Bewerber , die ein Master- oder Aufbaustudium aufnehmen wollen, gilt:Bewerber sollten sich vor Aufnahme des Studiums bei der Heinrich-Böll-Stiftung um eine Förderung bewerben. Studierende, die einen einjährigen Master absolvieren und vorher noch nicht Studienstipendiat der Heinrich-Böll-Stiftung waren, fördert die Heinrich-Böll-Stiftung in der Regel nicht. Studiengebühren für kostenpflichtige Studiengänge können nicht übernommen werden.

Weitere Infos

CDU : Konrad-Adenauer-Stiftung

Von der Adenauer-Stiftung werden insbesondere

  • deutsche Studierende
  • deutsche Graduierte
  • Nachwuchs-Journalisten
  • Ausländer
  • Künstler (hier gelten gesonderte Richtlinien)

gefördert. Dabei sind insbesondere Leistungsbereitschaft und politisches oder soziales Engagement gefragt.

Deutsche Studenten können sich jeweils zum 15. Januar für das Sommersemester und zum 15. Juni für das Wintersemester bewerben. Der monatliche Förderbeitrag beträgt maximal 525 €. Weitere Infos

Die anderen oben genannten Personengruppen können sich hier über die jeweiligen Förderarten informieren.

CSU : Hans-Seidel-Stiftung

Für ein Stipendium nicht berechtigt sind

a) Studenten, die

  • die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben
  • ein Zweit-/ Aufbaustudium aufgenommen haben
  • in weniger als vier Universitäts- bzw. drei Fachhochschulsemestern die Höchstförderungsdauer nach BAföG erreichen werden
  • sich ausschließlich um die Förderung eines Auslandsstudiums bewerben.

b) Graduierte, die

  • die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben
  • die für den gleichen Zweck entweder aus anderen Mitteln gefördert werden oder aus öffentlichen Mitteln bereits bis zur Höchstförderungsdauer unterstützt worden sind.

Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Zweistudien werden grundsätzlich nicht gefördert.

Die monatliche Fördersumme beläuft sich auf 525 € plus ein monatliches Büchergeld in Höhe von 88 €.

Weitere Infos

FDP : Friedrich-Naumann-Stiftung

Entscheidend für die Förderung sind vor allem drei Voraussetzungen:

  • die wissenschaftliche Begabung
  • die Persönlichkeit der jungen Menschen und
  • ein gesellschaftliches und politisches Engagement aus liberaler Grundhaltung

Die Stiftung bietet Stipendien für eine

  • deutsche Studienförderung
  • ausländische Studienförderung und
  • deutsche und ausländische Graduiertenförderung

an.

Weitere Infos

PDS : Rosa-Luxemburg-Stiftung

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergibt Stipendien zur

  • Studienförderung
  • Promotionsförderung
  • Förderung ausländischer Stipendiaten

Für die verschiedenen Studienabschlüsse gelten folgende Voraussetzungen:

  • Bewerber, die in einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer Universität studieren oder Bewerber von Fachhochschulen, können ab dem 2. Semester gefördert werden und sollten noch mind. 4 Semester Regelstudienzeit vor sich haben
  • Bewerber in einem BA-Studiengang können ab dem 2. Semester gefördert werden; hier sollte bereits aus der Bewerbung hervorgehen, ob ein MA-Abschluss angestrebt wird
  • Bewerber in einem MA-Studiengang (konsekutiv oder nicht konsekutiv) können nur dann gefördert werden, wenn sie lediglich über einen BA- bzw. FH- Abschluss verfügen. Sie sind ab dem 1. Semester förderfähig, wenn auch das vorangegangene Studium von der RLS gefördert wurde, im anderen Fall erst ab dem 2. Semester
  • Die Förderung eines Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiums (MA) ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und setzt eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit für das angestrebte Ausbildungsziel bzw. die berufliche Qualifikation voraus
  • Ein zweites Vollstudium kann nicht gefördert werden

Weitere Infos

SPD : Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Auswahl hängt nicht von einer Parteimitgliedschaft ab. Jedoch werden politische Sachkenntnis sowie Nähe zu den Grundwerten der sozialen Demokratie erwartet.

Kinder aus einkommensschwachen Schichten werden in der Auswahl und in der Stipendienhöhe in besonderem Maße berücksichtigt.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen in Deutschland immatrikuliert oder zur Promotion zugelassen sein.

Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Wer bereits von einer anderen Einrichtung gefördert wird, kann sich nicht bei der FES bewerben. Auch eine nur ideelle Förderung ist ausgeschlossen.

Ausländische Studierende können sich nur bewerben, wenn sie an einer Universität (nicht Fachhochschule) eingeschrieben sind und das Grundstudium beendet haben.

Weitere Infos

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Stipendien für Studierende aus dem Ausland

Bekanntester Anbieter dieser Stipendien ist der DAAD, der Deutsche Akademische Austausch Dienst, auch wenn einige Parteinahe Stiftungen ebenfalls Auslandsstipendien anbieten.

Voraussetzungen der Förderung durch den DAAD sind

  • eine abgelegte Zwischenprüfung oder Vordiplom
  • Deutschkenntnisse
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Höchstalter 31 Jahre (Ausnahmen je nach Herkunftsland).

Die entsprechenden Antragsformulare erhält der Auszubildende bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Herkunftsland und diversen anderen Partnerorganisationen.

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Nichtpolitische Stiftungen

Studienstiftung des deutschen Volkes Hans-Böckler-Stiftung

Studienstiftung des deutschen Volkes

Jeder Stipendiat, jede Stipendiatin erhält ein monatliches Büchergeld von 80 €. In Abhängigkeit von der finanziellen Situation der Familie können Stipendiaten ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 525 € bekommen. Ab dem Wintersemester 2006/ 07 gilt Letzteres auch für Studienanfänger im Ausland. Das Stipendium muss nicht zurückbezahlt werden. Außerdem können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die Stipendiaten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind.

Weitere Infos

Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung vergibt Stipendien für das Studium und die Promotion.

Die Stiftung fördert das Studium

  • an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universitäten, Gesamthochschulen, Technischen Hochschulen und Pädagogischen Hochschulen in allen Studienfächern
  • an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg
  • an Fachhochschulen
  • und an Instituten zur Erlangung der Hochschulreife sowie Abendgymnasien (ZBW)

Das Studium kann vom ersten Semester an gefördert werden. Das Studium an Abendgymnasien kann erst gefördert werden, wenn aufgrund der Richtlinien des betreffenden Instituts eine Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf.

Nicht gefördert werden

  • Studierende, die für das gewählte Studium zwei Drittel der üblichen Semesterzahl erreicht haben, d.h. in aller Regel ist eine Bewerbung in einem höheren Semester als dem 4. (FH) oder 5. Semester (Uni) nicht mehr sinnvoll;  diese Regelung gilt nicht für Bachelor-Studiengänge, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird
  • Zweitstudien, Zusatz- und Aufbaustudien, jedoch wird das Ergänzungsstudium gefördert, das nach einem Fachhochschulabschluss zur Promotionsreife führt
  • Personen, die nach §8 des BAföG (Staatsangehörigkeit) nicht die Voraussetzungen für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln erfüllen
  • Studierende, die bis zum Ende des 5. Semesters an Universitäten bzw. 4. Semesters an Fachhochschulen das Vordiplom oder vergleichbare Leistungen nicht erlangt haben;
  • Studiengänge im Ausland

Masterstudiengänge, die kürzer als 4 Semester sind. Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn der vorherige Abschluss ein Bachelor ist.

Eine direkte Bewerbung bei der Stiftung ist nicht möglich. Bewerberinnen und Bewerber für ein Studien-Stipendium müssen der Stiftung vorgeschlagen werden. Gewerkschaftsmitglieder müssen sich immer über ihre Gewerkschaft oder den DGB bewerben.

Wer nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann sich an die örtliche Stipendiatengruppe wenden und von dieser vorgeschlagen werden.

Vertrauensdozenten und Vertrauensdozentinnen besitzen ebenfalls ein Vorschlagsrecht. Sie schlagen in aller Regel nur Bewerberinnen und Bewerber vor, die sie aus ihren Lehrveranstaltungen kennen.

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