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Einleitung

Gerade bei Studenten gibt es das Problem des Mindesteinkommens. Das Wohngeld ist ausschließlich zur Mietzahlung gedacht und nicht zum Leben. Bei einem Einkommen, welches niedriger als die Miete ist, geht man aber davon aus, dass das Wohngeld eben nicht für die Miete, sondern z.B. für Essen und Trinken verwendet wird. Daher kann in solchen Fällen ein Wohngeldanspruch verneint werden, auch wenn alle Voraussetzungen sonst zutreffen würden und man dem Prinzip nach Anspruch hätte.

Das notwendige Mindesteinkommen kann man sich allein nach der folgenden Faustformel ausrechnen:

Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten = Mindesteinkommen

Der Regelsatz beläuft sich bei einem Alleinstehenden auf 359,- € und bei einem Paar auf jeweils 323,- € pro Person.

Sollte das Mindesteinkommen nicht erreicht werden, gibt es zwei Möglichkeiten, um dennoch einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, die wir hier   erläutern.


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