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Einleitung

Normalerweise erhalten die Eltern das Kindergeld. In folgenden Fällen kann jedoch der Auszubildende die direkte Überweisung des Kindergeldes an sich beantragen, wenn die Eltern

  • obwohl sie dazu verpflichtet wären, keinen Unterhalt zahlen
  • nur unregelmäßig Unterhalt leisten
  • als Unterhalt einen geringeren Betrag als das Kindergeld zahlen
  • wegen fehlender Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können

Zu Fragen des Unterhalts finden Sie hier   weitere Informationen.