Es gibt einige Besonderheiten beim BAföG, die für bestimmte Personengruppen gelten, nämlich
-
bei
Schwangerschaft und Kinderziehung sowie
Besonderheit bei Schwangerschaft und Kinderziehung
Auf diese Besonderheiten gehen wir gesondert
hier ein.Behinderung und/ oder chronische Erkrankung
Für diesen Personenkreis gibt es eine ganze Menge Ausnahmereglungen, zum Beispiel
- ein Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung
- die Berücksichtung der Behinderung bei der Darlehensrückzahlung
- die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
- beim Abbruch der Ausbildung oder einem Fachrichtungswechsel und
- den Leistungsnachweisen nach dem 4. Semester
Diese Themen werden wir hier allerdings nicht näher beleuchten, da sie bereits ausführlich neben vielen weiteren Themen in der ausgezeichneten Broschüre „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerkes behandelt werden. Diese Broschüre kann man kostenlos unter der Mailadresse
[email protected] anfordern.Online kann man sich diese Broschüre hier ansehen.