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Einleitung

Es gibt einige Besonderheiten beim BAföG, die für bestimmte Personengruppen gelten, nämlich

Besonderheit bei Schwangerschaft und Kinderziehung

Auf diese Besonderheiten gehen wir gesondert hier   ein.

Behinderung und/ oder chronische Erkrankung

Für diesen Personenkreis gibt es eine ganze Menge Ausnahmereglungen, zum Beispiel

  • ein Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung
  • die Berücksichtung der Behinderung bei der Darlehensrückzahlung
  • die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
  • beim Abbruch der Ausbildung oder einem Fachrichtungswechsel und
  • den Leistungsnachweisen nach dem 4. Semester

Diese Themen werden wir hier allerdings nicht näher beleuchten, da sie bereits ausführlich neben vielen weiteren Themen in der ausgezeichneten Broschüre „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerkes behandelt werden. Diese Broschüre kann man kostenlos unter der Mailadresse [email protected]   anfordern.

Online kann man sich diese Broschüre hier ansehen.