In den letzten Jahren wurden an vielen Hochschulen Bachelor- und Master-Studiengänge eingerichtet und oftmals herrscht Unklarheit darüber, ob auch diese Abschlüsse nach dem BAföG förderungsfähig sind. Dabei sind diese Unklarheiten unnötig, denn grundsätzlich sind diese Studienarten förderungsfähig.
Für die Dauer des Bachelor-Studienganges erhalten Studenten die normale BAföG-Förderung, sofern es sich um eine Erstausbildung handelt. Ausnahme: hat der Student vor Aufnahme des Studiums eine berufsqualifizierende Ausbildung, z.B. eine Lehre, absolviert, kann er auch weiterhin trotz der „Zweitausbildung“ Anspruch auf das BAföG haben. Der Master-Studiengang ist dann förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Abschluss aufbaut.
Johann hat einen Bachelor-Abschluss erworben und absolviert daraufhin noch ein Master-Studium. |
Soweit ist alles klar und Georg hat einen Anspruch auf BAföG.
Zwischen dem Bachelor-Abschluss und der Aufnahme des Master-Studiums hat Georg noch „schnell“ ein Diplom (oder einen anderen Hochschulabschluss) erworben. |
Hier sieht es schlecht aus, denn dann ist der Master-Studiengang tatsächlich „nur“ eine Zweitausbildung und Georg erhält kein BAföG.
Generell nicht förderungsfähig sind Bachelor-Studiengänge, die berufsbegleitend angeboten werden! |