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Einleitung

Wohnen mehrere Personen zusammen, die nicht Familienmitglieder sind, kann Wohngeld nicht zusammen, sondern nur getrennt beantragt werden. Dabei wird nur das jeweils eigene Einkommen angerechnet und der anteilige Mietraum und –preis berücksichtigt. Daraus resultiert gerade bei Schülern das Problem des Mindesteinkommens .

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