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Einleitung
Ab dem Jahr 2012 spielt das Einkommen bei dem Anspruch auf Kindergeld keine Rolle mehr. |
Bei einer Erstausbildung gibt es hinsichtlich des Einkommens keine Beschränkungen mehr, die bisherige Jahresverdienstgrenze von 8004 € ist aufgehoben. Bei einer Zweitausbildung gibt es fortan nur noch eine Beschränkung: es darf neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausgeübt werden. Fallen mehr Wochenstunden an, ist der Kindergeldanspruch verloren.