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Kindergeld
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Einleitung
Normalerweise erhalten die Eltern das Kindergeld. In folgenden Fällen kann jedoch der Auszubildende die direkte Überweisung des Kindergeldes an sich beantragen, wenn die Eltern
- obwohl sie dazu verpflichtet wären, keinen Unterhalt zahlen
- nur unregelmäßig Unterhalt leisten
- als Unterhalt einen geringeren Betrag als das Kindergeld zahlen
- wegen fehlender Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können
Die Höhe des Kindergeldes beträgt für das 1. Kind 184 € im Monat, für das 3. Kind 190 € und für jedes weitere Kind monatlich 215 Euro.
Zu Fragen des Unterhalts finden Sie
hier weitere Informationen.