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Einleitung

Elterngeld

Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt und ersetzt das bisherige Erziehungsgeld.

Elterngeld gibt es für

  • Erwerbstätige
  • Beamte
  • Selbstständige
  • erwerbslose Elternteile
  • Schüler
  • Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres bzw. eines neugeborenen Kindes investieren

Elterngeld ist eine Leistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.

Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67% des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67% von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.

Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro . Dieser wird für zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig Studierende, Kleinstverdiener waren oder nicht, also auch für Auszubildende .

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Bei Unterhalt und Wohngeld wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (Mindestbetrag) ist es also anrechnungsfrei. Bei ALG II, Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag dagegen soll ab dem 01.01.2011 das gesamte Elterngeld angerechnet werden.