Startseite | Impressum | Kontakt | Sozialhotline | Forum  
Benutzerdefinierte Suche
Sie befinden sich hier: Startseite > Möglichkeiten & Finanzierung   > BAB   > Zahlungsdauer
News

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird generell nur für die Dauer der Ausbildung gezahlt, solange die hier   genannten entsprechenden Voraussetzungen stimmen.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) BAB wird NICHT rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat, in dem es beantragt wurde. Daher sollte man den Antrag so rechtzeitig wie möglich beantragen, idealerweise bereits zu Beginn der Ausbildung.