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Die Berufsausbildungsbeihilfe wird generell nur für die Dauer der Ausbildung gezahlt, solange die
hier genannten entsprechenden Voraussetzungen stimmen.BAB wird NICHT rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat, in dem es beantragt wurde. Daher sollte man den Antrag so rechtzeitig wie möglich beantragen, idealerweise bereits zu Beginn der Ausbildung. |