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Das Sozialgeld

Das Sozialgeld soll als Leistung des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) ein Existenzminimum des Kindes garantieren soll. Sozialgeld wird folglich parallel zum BAB beantragt, wobei andere Leistungen, die für das Kind bestimmt sind, dort angerechnet werden. Diese anzurechnenden Leistungen sind

· das Kindergeld

· der Unterhalt oder

· der Unterhaltsvorschuss

Erziehungsgeld bleibt bei allen anderen Sozialleistungen außer Betracht. Sollten die auszubildenden Eltern gemessen an ihrem eigenen Existenzminimum noch genügend Überschusseinkommen erzielen, so geht auch dieser Überschuss nach einer komplizierten Berechnung in die Ermittlung des Sozialgelds ein.

lupe.jpg (1728 Byte) Sabine ist 18 Jahre alt, ist Auszubildende und Alleinerziehende eines Kindes, welches 1 Jahr alt ist. Sabine erhält 300 € Erziehungsgeld, einen Unterhaltsvorschuss von 127 €, für das eigene Kind 164 € Kindergeld sowie von den Eltern 154 € Ausbildungsunterhalt.

Sabine

Kind

BAB

Sozialgeld

Grundbedarf

310,00

Regelsatz

215,00

+ Grundkosten Miete

133,00

+ Wohnkosten

200,00

+ Wohnkostenzuschlag

64,00

Höchstbedarf

507,00

Bedarf

415,00

Einkommensanrechnung BAB

Einkommensanrechnung SGB II

Einkommen der Eltern (nicht tatsächlich gezahlter Unterhalt)

100,00

Kindergeld

164,00

+ Unterhaltsvorschuss

127,00

Zahlbetrag BAB

407,00

Zahlbetrag Sozialgeld

124,00

Eine genaue Ermittlung des Einkommensüberhangs bei der Mutter in Bezug auf das Sozialgeld des Kindes muss hier entfallen, weil die Methode der Anrechnung nicht eindeutig im SGB II normiert wurde. Allerdings wäre in dieser Konstellation sogar ein eigener Anspruch des Auszubildenden bzgl. Mehrbedarf für Alleinerziehung nach § 21 SGB II einforderbar, nur dass dabei ein Teil des Ausbildungsunterhalts und ein potentieller Wohngeldanspruch des Auszubildenden anrechenbar sind

Ein Sonderfall im Verhältnis zum Sozialgeld bildet Wohngeld, weil es in Konkurrenz zu Leistungen des SGB II steht. Es steht folglich eine Entscheidung an: Lieber auf Sozialgeld verzichten, wenn Wohngeld und Kinderzuschlag für das Kind mehr bringt? Dies zu überblicken, erfordert leider recht komplizierte Einzelfallberechungen, die hier den Rahmen sprengen würden.