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Unterhalt und Nebenjob

Die erste Aufgabe der Auszubildende ist es, die Ausbildung zügig zu absolvieren und nicht nebenbei auch noch zu arbeiten. Werden die Lehrverpflichtungen bei einem Nebenjob nicht vernachlässigt, dann wird das Einkommen auch nicht angerechnet. Verlängert sich durch den Nebenjob die Ausbildung, dann sind die Einkünfte zu berücksichtigen. Die Beweislast liegt beim Auszubildenden. Die Eltern zahlen dann entsprechend weniger.