Startseite | Impressum | Kontakt | Sozialhotline | Forum  
Benutzerdefinierte Suche
Sie befinden sich hier: Startseite > Möglichkeiten & Finanzierung   > Ausbildung mit Kind   > Kindergeld
Kindergeld

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Das allgemeine Kindergeld wird hier   behandelt. In diesem Abschnitt wird nur auf die Besonderheiten bei der Ausbildung mit Kind eingegangen.

Eltern, die getrennt leben, können gemeinsam bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Können sie sich nicht einigen, bezieht es derjenige, der das Sorgerecht hat. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für adoptierte Kinder sowie Pflege- und Stiefkinder.

Kindergeld auszubildender Eltern wird bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als Einkommen angerechnet, bleibt bei vielen anderen Leistungen aber außen vor: z.B. Wohngeld, BAB.

Wenn Auszubildende eigenes Kindergeld bekommen, schließt dies nicht aus, dass die Eltern dieses Auszubildenden gleichfalls Kindergeld beziehen. Es müssen für den Anspruch der Eltern des Auszubildenden nur Voraussetzungen   erfüllt sein.

Dabei ist besondere Aufmerksamkeit auf das Einkommen des Auszubildenden zu legen: Das zum Teil recht hoch ausfallende Wohngeld   , das Auszubildende mit eigenen Kindern beziehen können, ist Einkommen im Sinne der Kindergeldbestimmungen, sofern der Auszubildende offizielle Bezieher dieser Leistung ist.

Zuständig ist in den meisten Fällen die Kindergeldkasse des Arbeitsamts am Wohnort des Antragstellers. Dies gilt insbesondere für auszubildende Eltern, die sich nicht primär über eigenes Erwerbseinkommen finanzieren.