Um die Höhe des BAB zu ermitteln, muss erst der Gesamtbedarf ermittelt werden, von dem dann das Einkommen abgezogen wird.
Der Bedarf setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Grundbedarf
- Mietpauschale
- Mietzuschlag
- Sonstiger Bedarf (Arbeitskleidung)
- Fahrtkosten und
- Heimfahrt .
Der Grundbedarf ist auf derzeit 348 € festgelegt.
Die Mietpauschale beträgt 149 €. Zu dieser Mietpauschale wird ein Mietzuschlag von maximal 75 € gewährt, sofern die nachweisbaren Mietkosten 149 € im Monat übersteigen.
In Sachen Sonstiger Bedarf ist hier eine Pauschale vorgesehen, die derzeit 12 € je Monat beträgt. Diese Pauschale soll sicherstellen, dass notwendige Arbeitsbekleidung angeschafft und gepflegt werden kann. Hat ein Auszubildender einen (nachzuweisenden!) höheren Bedarf, kann er diesen entsprechend beantragen.
Corinna beginnt eine Lehre als Sekretärin und setzt beim Antrag auf BAB einen sonstigen Bedarf von 120 € an. Sie begründet dies damit, dass sie auf der Arbeitsstelle nicht in Freizeitklamotten erscheinen könne, sondern in dezenten Kostümen. |
Mal abgesehen von der Frage, wie Corinnas Freizeitsachen denn so aussehen, dürfte dieser höhere Betrag wohl nicht genehmigt werden, da davon ausgegangen wird, dass Alltagssachen vorhanden sind.
Werden die Kosten für die Beschaffung sowie für die Instandhaltung und Reinigung der Arbeitskleidung vom Arbeitgeber voll übernommen, wird die Pauschale für den sonstigen Bedarf nicht gezahlt! |
Fahrtkosten werden
- für Fahrten zwischen der eigenen Wohnung, der Ausbildungsstätte und der Berufsschule (Pendelfahrten) und
- für eine monatliche Fahrt zum Elternhaus
gezahlt. Fährt ein Azubi aus welchen Gründen auch immer nicht zu den Eltern, können die Fahrtkosten auch für die Fahrt eines Familienagehörigen zum Azubi genutzt werden.
Nun kann der Auszubildende allerdings nicht selbst aussuchen, wie er mit welchem Verkehrsmittel zu seinen Eltern fährt, sonst müssten wohl manche Fluglinien einen Azubi-Verkehr einrichten… Vielmehr wird bei der Berechnung der Fahrtkosten die Preise für eine Fahrkarte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel ermittelt, welches regelmäßig verkehrt und der jeweils niedrigsten Klasse entspricht.
Bora wohnt in Berlin, weil sie woanders keine Ausbildung gefunden hat. Ihre Eltern wohnen in München. Bora hat nun die Möglichkeit, entweder mit dem Flugzeug, der Bahn, zusammen mit einer Reisegruppe in einem Charterbus oder einem regulären Bus nach München zu fahren. |
In dem Beispiel fällt der Charterbus aus, da er nicht regelmäßig fährt. Also wird zwischen den Preisen der anderen Verkehrsmittel verglichen werden. Der Flug dürfte wegfallen, selbst wenn Bora einen Billigflug erwischt, da sie hier kaum jeden Monat die verbilligten Flugkarten bekommen und somit die Regelmäßigkeit ebenfalls nicht anerkannt werden dürfte. Nun gilt es also zwischen den Fahrpreisen für den regulären Bus und die Bahn zu entscheiden.
Der Bedarf für eine Heimfamilienfahrt kann nur dann geltend gemacht werden, wenn die auswärtige Unterkunft für die Berufsausbildung erforderlich ist. |
Bedarfsrechnung
Eine typische Bedarfsrechnung könnte also so aussehen:
Uta ist 17 Jahre alt, lernt den Beruf der Floristin und lebt 150 km vom Elternhaus entfernt, da in ihrem Heimatort keine Lehre möglich war. Für ihre eigene kleine Wohnung bezahlt sie 210 € und für die Fahrten zwischen ihrer Wohnung und dem Ausbildungsbetrieb hat sie sich eine Monatskarte für 47 Euro gekauft. Zwischen ihrem Wohnort und dem der Eltern verkehrt nur eine Bimmelbahn, bei der eine Fahrkarte hin und zurück 34 Euro kostet. |
Die Bedarfsrechnung würde dann so aussehen:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt |
348,00 € |
Pauschale für die Miete |
149,00 € |
Mietzuschlag, da die Miete höher als 149 € ist |
61,00 € |
Sonstiger Bedarf (Arbeitskleidung) |
12,00 € |
Fahrtkosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsbetrieb |
47,00 € |
Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat |
34,00 € |
Gesamtbedarf |
651,00 € |
Dabei wird das
- das eigene Einkommen
- das Einkommen von Ehepartner und
- das Einkommen der Eltern
auf das BAB angerechnet.
Es wird immer vom Brutto-Einkommen ausgegangen! |
Bei der Einkommensanrechnung werden Freibeträge angerechnet und zwar
- vom Einkommen des Auszubildenden 58 €*
- vom Einkommen des Auszubildenden die Einkommenssteuer (sofern diese abgeführt wird)
- vom Einkommen des Auszubildenden eine Sozialversicherungspauschale (21,3%)
- vom Einkommen der miteinander verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 1.605 €
- vom Einkommen jedes Elternteiles in sonstigen Fällen je 1.070 €
- vom Einkommen eines Stiefelternteiles 535 €
- für Kinder des Einkommensbeziehers (also Geschwister) sowie für weitere dem Einkommensbezieher gegenüber nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte um je 485 Euro
- Auswärtige Unterbringung aufgrund der Ausbildung (mit Nachweis!) 567,00 €*
Die mit einem * gekennzeichneten Freibeträge werden nur gewährt, wenn der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt.. |
Übersteigt das Einkommen der Eltern diese Freibeträge, werden von diesem übersteigenden Einkommen 50% für die Eltern und jeweils 5% für jedes weitere Kind abgezogen. Was damit gemeint ist, wird aus dem folgenden Beispiel ersichtlich.
Anja ist 17 Jahre alt und hat eine Ausbildungsstelle als Einzelhandelskauffrau gefunden. Allerdings ist der Ausbildungsbetrieb 280 km vom Elternhaus entfernt; daher hat sie sich eine kleine Wohnung mieten müssen und zahlt nun 250 € Miete. Für die Fahrt zwischen eigener Wohnung und Ausbildungsbetrieb hat sie eine Monatskarte, die 67 € kostet. Anja erhält eine Ausbildungsvergütung von 360 €. Ihr Vater verdient im Monat 1800 € brutto, die Mutter hat als Hausfrau keine eigenen Einkünfte. Weitere Geschwister hat Anja nicht. Für die Fahrt zu und vom Ausbildungsort zu den Eltern muß Anja 54 € zahlen. |
Die Bedarfsrechnung für Anja sieht so aus:
Bedarf von Anja |
|
348,00 € |
|
Pauschale für die Miete |
149,00 € |
Mietzuschlag, da die Miete höher als 149 € ist |
75,00 € |
Sonstiger Bedarf (Arbeitskleidung) |
12,00 € |
Fahrtkosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsbetrieb |
67,00 € |
Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat |
54,00 € |
Gesamtbedarf |
705,00 € |
Die volle Miete wird durch das BAB nicht übernommen. Vielmehr gibt es hier eine Mietpauschale von von 149 €. Ist die Miete höher als diese Pauschale, werden noch zusätzlich maximal 75 € zur Mietpauschale hinzugezahlt.
Dem Gesamtbedarf wird nun das Einkommen gegenübergestellt:
Einkommen von Anja |
||
Ausbildungsvergütung von Anja |
360,00 € |
|
Abzüglich Sozialversicherungs-Pauschale von 21,3% |
- 78,68 € |
|
Abzüglich Freibetrag für Auszubildende |
- 58,00 € |
|
Anzurechnendes Einkommen von Anja |
225,32 € |
225,22 € |
Einkommen der Eltern von Anja |
||
Einkommen der Eltern |
||
Einkommen |
1800,00 € |
|
SV-Beiträge |
- 303,40 € |
|
Werbungskostenpauschae |
- 83,33 € |
|
Abzüglich Freibetrag für Eltern |
- 1605,00 € |
|
Abzüglich Freibetrag ausw. Aufenthalt |
- 567,00 € |
|
Anzurechnendes Einkommen der Eltern |
0,00 € |
0,00 € |
BAB-Anspruch von Anja |
||
Gesamtbedarf |
705,00 € |
|
- anzurechnendes Einkommen |
- 225,22 € |
|
Anjas Anspruch auf BAB sind |
479,78 |
Das Einkommen der Eltern liegt innerhalb der o.g. Freigrenzen, es wird also nicht angerechnet. Anja erhält somit zusätzlich zu ihrer Ausbildungsvergütung 403,00 €.
Uta hat endlich eine Lehrstelle als Chemiekantin ergattert, allerdings ist der Ausbildungsbetrieb satte 500 km von zu Hause entfernt. Daher hat sich Uta ein Zimmer angemietet, das 120 € monatlich kostet. Die Fahrt nach Hause kostet per Bahn 125 €. Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und Utas Wohnung sind es nur ein paar Schritte, so dass sie nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Uta bekommt eine Ausbildungsvergütung von 400 €. Die Eltern haben ein Gesamteinkommen von 4.000 € brutto und Utas kleiner Bruder Arne geht noch zur Schule. |
Bedarf von Uta |
|
Grundbedarf für den Lebensunterhalt |
348,00 € |
Pauschale für die Miete |
149,00 € |
Mietzuschlag fällt weg, da die Miete nicht höher als 149 € ist |
00,00 € |
Sonstiger Bedarf (Arbeitskleidung) |
12,00 € |
Fahrtkosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsbetrieb entfallen |
00,00 € |
Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat |
125,00 € |
Gesamtbedarf |
634,00 |
Einkommen von Uta |
||
Ausbildungsvergütung von Anja |
400,00 € |
|
Abzüglich Freibetrag für Auszubildende |
- 58,00 € |
|
Anzurechnendes Einkommen von |
342,00 € |
342,00 € |
Einkommen der Eltern |
||
Einkommen |
4000,00 € |
|
Abzüglich Freibetrag für Eltern |
- 1605,00 € |
|
Abzüglich Freibetrag für den Bruder von Uta |
- 485,00 € |
|
Abzüglich Freibetrag auswärtige Unterbringung |
- 567,00 € |
|
Anzurechnendes Einkommen der Eltern |
1343,00 € |
1343,00 |
BAB-Anspruch von Uta |
||
Gesamtbedarf |
634,00 € |
|
- anzurechnendes Einkommen von Uta |
- 342,00 € |
|
Anzurechnendes Einkommen der Eltern |
- 1343,75 € |
|
Utas Anspruch auf BAB sind |
0,00 € |
Uta erhält kein BAB, weil das eigene Einkommen und das der Eltern für den Lebensunterhalt ausreichen.