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Auslandsförderung

Eine Förderung durch BAB ist auch im Ausland möglich.

Findet eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme teilweise im Ausland statt, kann der Auszubildende BAB beantragen, wenn

  • der im Ausland durchgeführte Teil der Ausbildung im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme angemessen ist und
  • die Dauer von einem Jahr nicht übersteigt.

Eine vollständige Ausbildung im Ausland wird dann mit BAB gefördert, wenn

  • eine nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle bestätigt, dass die Ausbildung einer entsprechenden betrieblichen Ausbildung gleichwertig ist und
  • die Ausbildung im Ausland für das Erreichen des Bildungsziels und die Beschäftigungsfähigkeit besonders dienlich ist und
ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Die letzte Voraussetzung ist entfallen.Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (C11/06; C-12/06) ist diese Voraussetzung nicht gerechtfertigt. Sie schränke die Auszubildenden ohne sinnvollen Grund in ihrer Freizügigkeit ein. Allerdings stellte das Gericht auch klar, daß Deutschland auf die Förderung von Auslands-Ausbildung ganz verzichten könne.